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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Seliger GmbH (in der Folge auch kurz „Verkäufer“ genannt) und dem Käufer. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragsscheines erteilt. Der Käufer bestätigt, eine Ausfertigung dieses Auftrages und der Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. Diese Geschäftsbedingungen werden vom Käufer ausdrücklich anerkannt.
  • Zahlungskonditionen:

    Die angegebenen Preise sind Bruttopreise in Euro. Der Kaufpreis versteht sich, falls nicht anders vereinbart, ohne weitere Abzüge. Die vereinbarte Anzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. Abholung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen i.H.v. 8% p.a. über dem jeweils geltenden Einmonats-Euribor an. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung tritt Terminverlust ein, wenn der Käufer trotz vorangegangener Mahnung und Nachfristsetzung von zwei Wochen sechs Wochen in Verzug ist. Der Käufer ist außer in den gesetzlich geregelten Fällen nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der Verkäufer Unternehmer, steht ihm eine Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums oder laesio enormis nicht zu.
  • Immaterialgüterrechte:

    Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stehen im alleinigen Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne dessen schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich zurückzugeben.
  • Gewährleistung und Schäden:

    Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge und begründen daher keinen Gewährleistungsanspruch. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer bei Warenübernahme die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der vom Verkäufer gelieferten Waren, dies gilt insbesondere für Menge, Funktion, Oberflächengüte und Beschaffenheit. Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich auf sichtbare Beschädigungen oder sichtbare Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel bei Übernahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Ansonsten kann der Käufer keine diesbezüglichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Reklamationen im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen, Nachfristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Käufers sind gegenüber dem Verkäufer nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich zugekommen sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht, wenn der Käufer einen Kredit in Anspruch nimmt. Ebenso hat der Käufer direkt bei der Lieferung durch unser Lieferpersonal verursachte Beschädigungen an Wänden, Böden u. dgl. direkt bei Warenübernahme schriftlich am Lieferschein festzuhalten; nachträgliche Schadensmeldungen können von uns in keiner Weise anerkannt werden.
  • Holzarten, Lack- u. Beiztöne, Glas, Stoff und Leder:

    Holz ist ein Naturprodukt, geringe Abweichungen in Farbe, Struktur und Maserung berechtigen nicht zur Reklamation. Außerdem verändert sich Holz und Lack durch Lichteinfluss, weshalb bei Ergänzungen trotz Vorlage eines Beizmusters Farbabweichungen auftreten, da sich die natürliche Alterung trotz modernster Beizverfahren nicht gänzlich nachvollziehen lässt. Auch in diesem Falle gibt es kein Reklamationsrecht. Bei Massivholz kann keinesfalls auf ein durchgehendes oder homogenes Holzbild Bedacht genommen werden. Auch Glas- Stoff- und Lederfarben können sowohl in der Beschaffenheit (Optik, Haptik, Faltenbildung) als auch in der Farbstellung von den dem Käufer vorgelegten oder übermittelten Mustern abweichen. Bei Stoff/Lederverarbeitung an gepolsterten Möbeln ist eine Faltenbildung design-, verarbeitungs- und benützungsbedingt und berechtigt daher nicht zur Reklamation.
  • Haftungsbeschränkung:

    Der Verkäufer haftet dem Käufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Darüber hinaus ist die Haftung des Verkäufers mit der Höhe des Kaufpreises beschränkt.
  • Eigentumsvorbehalt:

    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher, aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen im alleinigen Eigentum des Verkäufers. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und den Verkäufer von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen und erklärt der Käufer ausdrücklich, den Verkäufer völlig schad- und klaglos zu halten. Der Käufer hat dem Verkäufer insbesondere die Kosten einer allfälligen Exszindierung zur Durchsetzung seiner Ansprüche zu ersetzen.
  • Lieferstörungen:

    Vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Konkurs bzw. Ausgleich des Vorlieferanten oder Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen diesen, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Bei sonstigem Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  • Lagerung der Waren:

    Sofern Ware aus Gründen, die vom Käufer zu vertreten sind (z.B. durch spätere Baufertigstellung, etc.), nicht zur Auslieferung gelangen kann (Annahmeverzug), ist der Kaufpreis nach Eintreffen der Ware beim Verkäufer zur Gänze zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, für die Lagerung der auslieferungsbereiten Ware Lagerkosten in angemessener Höhe (Lagerkosten bei Selfstorage oder ähnlichen Lagerunternehmen) in Rechnung zu stellen. Ist eine Einlagerung für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen vom Käufer gewünscht, ist der Verkäufer berechtigt die auslieferungsbereite Ware in ein nahegelegenes Selfstorage-Lager zu liefern und diesen Lagerplatz auf Kosten des Käufers anzumieten. Gerät der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges auf den Käufer über.
  • Montage:

    Wenn nicht anders vereinbart, nimmt das Montagepersonal den Einbau und allfällige weitere Montagearbeiten zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gegen gesonderte Verrechnung vor. Der Käufer hat die ordnungsgemäße Durchführung der Montagearbeiten durch Unterfertigung des Montagenachweises zu bestätigen. Alle, sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Dem Montagepersonal ist es ausnahmslos untersagt, Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durchzuführen. Die beim Verkäufer gekauften Geräte werden eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Bei kundeneigenen Geräten wird der Einbau (ohne Anschluss) gegen Verrechnung durchgeführt. In diesem Falle müssen die Geräte vom Kunden persönlich kontrolliert und dem Montagepersonal in ausgepacktem Zustand bereitgestellt werden, ansonsten wird der Mehraufwand nach Regiekosten (s.o.) verrechnet. Außerdem gehen etwaige Beschädigungen oder fehlende Geräte, Geräteteile bzw. Zubehör dann zu Lasten des Käufers.
  • Installationen:

    Sämtliche für die Durchführung der Montagearbeiten erforderlichen Installationen und Anschlüsse sind vom Käufer zeitgerecht bereit zu stellen. Zu verbauende Kabel (Antenne, Musikboxen, Telefon etc.) und technische Geräte sind vor dem Montagebeginn ebenfalls vom Käufer bereit zu stellen. Anschlüsse dieser Kabel und Geräte werden keinesfalls vom Verkäufer durchgeführt
  • Rücknahme von Altmöbeln und -geräten des Käufers

    erfolgt, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, ausnahmslos gegen Verrechnung.
  • Nebenabreden

    bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel:

    Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
  • Rechtswahl und Gerichtsstand:

    Auf die diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden, dies jedoch nur insoweit, als nicht der dem Käufer gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes jenes Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Sofern nicht das zwingende Recht etwas anderes vorsieht, sind für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer die für 1010 Wien jeweils sachlich zuständigen Gerichte ausschließlich örtlich zuständig.

Thalia Möbel & Wohnform Löffler by Seliger
1180 Wien, Gersthofer Straße 2c
Telefon: +43 1 4704711-0
Fax: +43 1 470471125
E-Mail: office@seliger.at
www.thalia-moebel.at

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 09 bis 18 Uhr
Samstag von 09 bis 13 Uhr


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